Änderung der TarifO zum 01.01.97
Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat der Berliner Senat die Taxi-Tarif-Ordnung zum 01.Januar 1997 wie folgt geändert:
Par.1 Abs.1
(1) Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr sind Festentgelte und bestimmen sich ausschließlich nach dieser Verordnung. Sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Sie gelten nur für Fahrten innerhalb des Landes Berlin sowie für Fahrten nach und von dem Flughafen Schönefeld und dem Ort Schönefeld. Für diese Fahrten besteht Beförderungspflicht (Pflichtfahrbereich). Ein Bereithalten von Berliner Taxen ist nur am Flughafen Berlin-Schönefeld gestattet.
(GVBl. vom 14.Dez. 1996, S. 515)
Anm.: Ab sofort zählt also auch der Bahnhof Schönefeld zum Pflichtfahrbereich.